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Ist die Clip 110 bzw. 112 als Absendernummer möglich?

Nein, dies ist verboten,

Der § 120 (3) TKG besagt folgendes zur Rufnummernübermittlung:

„Sämtliche an der Verbindung beteiligte Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen sicherstellen, dass Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste oder Premium-Dienste, Nummern für Kurzwahldienste sowie die Notrufnummern 110 und 112 nicht als Rufnummer des Anrufers übermittelt und angezeigt werden. Sie haben Verbindungen, bei denen als Rufnummer des Anrufers Rufnummern nach Satz 1 übermittelt und angezeigt werden, abzubrechen.“

Die Outbox AG hat Vorkehrungen getroffen, dass beim Versuch die 110 oder 112 als Clip zu verwenden, die Anrufe anonymisiert werden.

Die Notrufnummern dienen den Notrufstellen (Polizei, Feuerwehr, Rettungskräfte) allein als Einwahlnummer, d. h. über die Notrufnummern sind Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte für Bürger erreichbar. Notrufstellen wie Polizei oder Feuerwehr rufen jedoch nie selbst unter dieser Rufnummer an. Hierzu werden vielmehr die Ortsnetzrufnummern der einzelnen Behörden verwendet. Tatsächlich können über die Notrufnummern gar keine Anrufe erfolgen. Dennoch erhält die Bundesnetzagentur regelmäßig Hinweise darauf, dass Verbraucher Anrufe unter Anzeige von Notrufnummern, insbesondere der nationalen Notrufnummer 110, erhalten.

Die Anrufer geben sich dabei als Mitarbeiter der Polizei aus. Diese Anrufe haben nach bisherigen Erfahrungen stets einen kriminellen Hintergrund. In der Regel versuchen die Täter durch Vortäuschen unterschiedlichster Legenden v.a. an das Geld der Opfer zu gelangen. (Vergleiche aktuellen Hinweis vom 03.09.2014)

Bei Erhalt eines Anrufs unter Anzeige einer Notrufnummer sollten daher umgehend die Strafverfolgungsbehörden, z. B. die örtliche Polizeidienststelle kontaktiert werden.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Rufnummernmissbrauch/Hintergrundinformationen/gesetzlicheregelung.html

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