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Wichtige FAQs

Was ist bei einer Massenportierung zu beachten?


Eine Massenportierung von Rufnummern zu einem anderen Netzbetreiber ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch nur bedingt den Spezifikationen des AKNN bzw. der Bundesnetzagentur.

Grundsätzlich ist es so, dass bei einer Massenportierung folgende Voraussetzungen gegeben sein müssen:

1.) Wir müssen mit dem neuen Netzbetreiber bzw. der Netzbetreiberkennung den Portierungsdatenaustausch aktiv betreiben. Bitte teilen Sie uns hier die Kennung des neuen Betreibers mit. Sofern Ihnen dieses nicht bekannt ist, erfragen Sie diese bitte.
Die Netzbetreiberkennung der outbox AG ist die D180 und D271. 

2.) Es können nur MSN (Einzelrufnummern), nicht jedoch Anlagenanschlüsse im Rahmen einer Massenportierung portiert werden. Bei Anlagenanschlüssen ist die Portierung im Wege der jeweils aktuellen Verfügung und Spezifikation für den Wechsel von Teilnehmernetzbetreibern einzuhalten.

3.) Für die Massenportierung benötigen wir ein Excel 2003-Dokument (also .xls und nicht .xlsx) mit fest definiertem Aufbau.

Für Portierungen aus einem connectPlus-Vertrag lautet der Aufbau wie folgt:
Vorwahl ohne führende Null;Rufnummer;Subscriber

Für Portierungen aus einem whiteBox-Vertrag lautet der Aufbau wie folgt:
Vorwahl ohne führende Null;Rufnummer;SIP-Account/Buchungskonto

Bei der Portierung der Rufnummer 0221/4711 zu Subscriber 0815 würde der Eintrag also wie folgt lauten:
221;4711;0815

4.) Eine Massenportierung kann nur pro Kundennummer durchgeführt werden. Wenn Sie über mehrere Kundennummern verfügen, so sind die Rufnummern jeweils separat als Massenportierung zu beauftragen.

5.) Für eine Massenportierung fällt neben den Entgelten der Preisliste für eine abgehende Portierung auch ein Entgelt für das Handling der Massenportierung an. Dies liegt zwischen 500,00 EUR und 1.000 EUR netto, je nach Aufwand und kann im Vorfeld nicht näher spezifiziert werden. Mit Einreichen der Excel-Liste bestätigen Sie uns die Übernahme der Entgelte, wir bestätigen Ihnen hiermit bereits jetzt, dass die Entgelte einen Betrag von 1.000 EUR netto nicht überschreiten werden.

6.) Je nach Zahlungserfahrung der Vergangenheit und Höhe der durch die Portierungen anfallenden Entgelte ist ggfs. eine Vorabzahlung notwendig. Hierüber werden Sie aber, sofern dies notwendig ist, rechtzeitig informiert.

7.) Wir benötigen einen Vorlauf nach Erhalt der Daten von ca. 4-6 Wochen. Fehlerhafte Einträge aus der XLS können nicht portiert werden, es besteht auch keine Korrekturmöglichkeit. Bitte achten Sie beim Erstellen der Daten daher bitte sorgfältig auf die Richtigkeit dieser. Den Portierungstermin teilen wir Ihnen etwa 2 Wochen nach Erhalt Ihrer Daten mit, für die Mitteilung aller notwendigen Informationen an den neuen Netzbetreiber sind ausschließlich Sie zuständig. Eine Ergebnisliste mit den Daten, die portiert werden und welche nicht, erhalten Sie selbstverständlich rechtzeitig (mindestens eine Woche) vor dem Portierungstermin.

8.) Das Portierungsfenster bei einer Massenportierung ist von 06:00 - 12:00 Uhr am Tag der Portierung und nicht, wie sonst, 06:00 - 08:00 Uhr.

9.) Der in Punkt 6 genannte Vorlauf ist unverbindlich und gilt rein als Orientierung. Je nach Auftragslage etc. ist es möglich, das auch erst ein späterer Termin möglich ist. Den genauen Termin erhalten Sie entsprechend, wie in Punkt 6 genannt, ca. 2 Wochen nach Erhalt Ihres Auftrages. Dies ist gleichzeitig der Portierungstermin.


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