Vereinzelt kann es vorkommen, dass bei outbox geschaltete Rufnummern nicht aus allen Netzen erreichbar sind.
Mögliche Gründe hierfür können beispielsweise ein fehlerhaftes Routing oder eine gezielte Inboundsperre beim A-Carrier sein. Das Telekommunikationsgesetz sieht keine Verpflichtung zur Erreichbarkeit einer Rufnummer aus allen Netzen vor. Es besteht insofern grundsätzlich ein unternehmerischer Gestaltungsspielraum.
Sollten Sie eine Einschränkung aus einem bestimmten Netz feststellen, möchten wir Sie (bzw. ggf. Ihren Kunden) bitten, bei dem betreffenden Carrier eine Störung zu melden. Wir sind hierbei der falsche Ansprechpartner, da die Fehlfunktion Ihren Ursprung nicht in unserem Netz hat.
Selbstverständlich möchten wir Sie dabei unterstützen, die Erreichbarkeit aller bei uns geschalteten Rufnummern zu gewährleisten - hierbei sind wir jedoch auf Ihre Mithilfe angewiesen!
Bitte teilen Sie uns per eMail konkrete Anrufbeispiele mit. Mit diesen können wir parallel zu Ihrer Störungsmeldung eine separate Störung bei dem A-Carrier melden. Dies erhöht erfahrungsgemäß die Wahrscheinlichkeit, dass Einschränkungen möglichst zeitnah behoben werden können.
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir für die Behebung der Einschränkung keine Garantie übernehmen können. Der Vertragliche Anspruch auf Erreichbarkeit der Rufnummer besteht ggfs. nur vom A-Teilnehmer aus, also vom Anrufenden.
Wir haben i.d.R. mit den anderen Netzbetreibern keine Verträge über die Erreichbarkeit der Rufnummern geschlossen, d.h. wir können hier lediglich eine Anfrage stellen, jedoch nicht auf eine mögliche vertragliche Einhaltung der Leistung bestehen. Diese Möglichkeit hat nur der Anrufer, der gleichzeitig auch Kunde und Vertragspartner des Netzbetreibers ist.
Tags: Erreichbarkeit, Störung