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Wichtige FAQs

Wie wird der Portierungstermin bei einem Import festgelegt bzw. bestimmt?


Wenn Sie als Reseller bei Ihrem bisherigen Anbieter die Portierung erfragen, schlagen Sie dem alten Anbieter direkt einen Portierungstermin vor.

Dieser von Ihnen vorgeschlagene Portierungstermin ist jedoch für den alten Anbieter nicht verbindlich. Der alte Anbieter kann aufgrund betrieblicher Abläufe einen neuen Termin bestimmen. Dieser Termin ist in den meisten Fällen zu einem späteren Zeitpunkt.

Darüber hinaus spielen auch die vertraglichen Modalitäten beim alten Netzbetreiber eine Rolle. Wenn die Rufnummer beispielsweise noch eine Mindestvertragslaufzeit hat oder die Kündigungsfrist zu dem von Ihnen vorgeschlagenenen Portierungstermin noch nicht erreicht ist, so wird der alte Anbieter entsprechend den Termin auf den nächstmöglichen korrigieren.

Sie erhalten dann als Resller die entsprechende Rückmeldung mit dem verbindlichen Portierungstermin, den Sie uns dann selbstverständlich auch mitteilen. Wir bereiten unsere Systeme entsprechend auf die Aufnahme und das Routing der Rufnummer vor.

Sofern Sie als Kunde mit dem Portierungstermin nicht einverstanden sind, müssen Sie sich an den bisherigen Netzbetreiber wenden und dort eine Klärung vornehmen. Wir als neuer Netzbetreiber erhalten aus Gründen des Datenschutzes (BDSG) keinerlei Auskünfte zu vertraglichen Details.

Der bisherige Netzbetreiber kann den Termin aber jederzeit entsprechend vorverlegen und informiert Sie über die bekannten und vereinbarten Kommunikationskanäle über die Terminverschiebung. Sofern Ihnen eine solche Verschiebung mitgeteilt wird, informieren Sie uns bitte ebenfalls, damit wir die Einträge in unseren Systemen anpassen können.

Für die Interessierteren Leser dieses Beitrages, die weitergehende Informationen wünschen:
Die konkreten Formalien und was alles beim Portierungsformular zu beachten ist, finden Sie in der für alle Netzbetreiber verbindlichen Spezifikation "Administrative und Betriebliche Abläufe beim Wechsel des Teilnehmernetzbetreibers", welche vom AKNN gepflegt und veröffentlicht wird (www.aknn.de -> Öffentliche Dokumente -> UAK TNB/VNB-Wechsel).


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