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Wichtige FAQs

Welche Möglichkeiten habe ich belästigende Anrufe zu unterbinden bzw. den Verursacher zu ermitteln?


Unerwünschte Anrufe können für Sie (oder Ihren Kunden) schnell zu einer Belästigung werden.

Nachfolgend möchten wir Sie über mögliche Handlungsweisen informieren, die unerwünschte Anrufe langfristig unterbinden sollen.

1. Sperrung von Anrufen im Endgerät
Viele Sip-Endgeräte bieten die Möglichkeit anonyme Anrufe oder Anrufe von bestimmten Rufnummern zu unterbinden. Sofern Sie die Möglichkeit haben, sollte dies der erste Weg sein, um die Anrufe zu unterbinden. Wir empfehlen die Sperrung anonymer Anrufe jedoch nicht, wenn Sie (oder Ihren Kunde) häufiger anonyme Anrufe von validen Anschlussteilnehmern erhält.

2. Meldung an die Bundesnetzagentur
Selbstverständlich steht Ihnen die Bundesnetzagentur auch bei der Unterbindung von Anrufen unterstützend zur Verfügung. Wir empfehlen daher, bei belästigenden Anrufen eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur zu richten. Hierbei sollten Sie möglichst eine Dokumentation der Rufnummer des Anrufers sowie die Anrufzeiten anfügen.

3. Anzeige bei der Polizei
Bei bedrohenden Anrufen sollte umgehend eine Strafanzeige bei der Polizei erfolgen. Auch hier sollten die Anrufe möglichst gut dokumentiert sein.

4. Fangschaltung
Wenn Sie (oder Ihr Kunde) anonyme Anrufe erhält, besteht die Möglichkeit der sogenannten "Fangschaltung" (im Rahmen der Digitalisierung eigentlich  "Malicious Call Identification", jedoch ist der Begriff "Fangschaltung" geläufiger). Darunter versteht man die Identifizierung anonymer Anrufe. Eine Fangschaltung kann für einen beliebigen Zeitraum beauftragt werden. Diese muss bei outbox schriftlich (nicht per eMail) bestellt und gekündigt werden.

Die Schaltung oder Deaktivierung erfolgt nur an Werktagen (außer Samstags) und ist nur möglich, wenn der Anschlussinhaber bedrohende oder belästigende Anrufe nachweisen kann z.B. durch eingrenzen der Verbindungen nach Datum / Uhrzeit oder ähnlichen Kriterien.

Mit Hilfe der identifizierten Rufnummer kann eine entsprechende Stafanzeige bei der Polizei gestellt werden.

 

5. Zusätzlicher Hinweis
Bitte beachten Sie, dass wir das Routing bzw. die Anrufzustellung an Ihren Anschluss von einer bestimmten A-Rufnummer nicht unterbinden können. Möglicherweise bietet aber Ihr Endgerät eine solche Funktion an. Bitte konsultieren Sie dazu das Handbuch Ihres VoIP-Telefones bzw. VoIP-Routers.

 

 

Tags: Belästigung, Fangschaltung

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