Sollte Ihre Rufnummer nach verstrichenem Portierungstermin nicht erreichbar sein, überprüfen Sie bitte ob der dazugehörige SIP-Account angemeldet wurde.
Ist der SIP-Account angemeldet und die Rufnummer trotzdem nicht erreichbar, informieren Sie bitte unseren Support, damit wir den Fall prüfen können.
Sollte nach unserer Prüfung kein Fehler auf unserer Seite liegen, eröffnen wir beim abgebenden Carrier ein Störungsticket.
Sobald eine Rufnummer nach einer Portierung nicht erreichbar ist und das Problem beim abgebenden Carrier liegt, kann der Rufnummerninhaber Beschwerde bei der BNetzA einreichen.
Hierzu verweisen wir auf den folgenden Link zur BNetzA-Seite: Probleme beim Anbieterwechsel
In der Regel ist eine Beschwerde bei der BNetzA aber nicht von nöten, da meist ein Bearbeitungsfehler des abgebenden Carriers vorliegt, welcher zu 90% in kürzester Zeit behoben wird. Sollte sich die Entstörung aber doch mal unerwartet in die Länge ziehen, empfehlen wir eine Beschwerde einzulegen. Dies bleibt aber den jeweiligen Anschlussinhabern selbst überlassen.