Im Rahmen der Einführung des WBCI-Verfahrens (elektronische Schnittstelle für den automatisierten Vorabstimmungsprozess) und den damit verbundenen administrativen Änderungen, wurde das Anbieterwechselformular eingeführt. Da bereits einige EKP (Endkundenvertragspartner) Portierungen gemäß dem neuen Anbieterwechselprozess bearbeiten, sind aktuell zwei verschiedene Arten des Portierungsformulars im Umlauf, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen und Ihnen die Unterschiede aufzeigen.
Portierungsformular (für den Altprozess)
Das Portierungsformular wird für die Vorabstimmung eines Portierungstermins zwischen zwei Carriern genutzt. Grundlage zur Nutzung dieses Formulars stellt die Spezifikation "Administrative und betriebliche Abläufe beim Wechsel des Teilnehmernetzbetreibers" in der Version 7.0.0 dar, welche auf der Seite des AKNN (www.aknn.de) im Bereich Öffentliche Dokumente - UAK TNB/VNB-Wechsel zum Download bereitgestellt ist. Auch eine Erläuterung der Felder des Portierungsformulars ist dort einzusehen.
Die Spezifikation sieht die Kommunikation zwischen den Teilnehmernetzbetreibern vor, die jedoch nicht zwangsweise auch Vertragspartner des Anschlussinhabers sind. Durch die zusätzlich benötigten Kommunikationswege zwischen dem Carrier (TNB) und dem Vertragspartner des Endkunden, erfordert dieser Prozess in Einzelfällen viel Zeit, bis der Anschlussteilnehmer einen Portierungstermin erhält.
Anbieterwechselformular (für den Übergangsprozess)
Das Anbieterwechselformular wird für die Vorabstimmung eines Portierungstermins zwischen dem ursprünglichen Endkundenvertragspartner und dem neuen Endkundenvertragspartners des Anschlussinhabers genutzt. Grundlage zur Nutzung dieses Formulars stellt das Dokument "Regelungen zur Verwendung des Anbieterwechselauftrags im Altprozess" dar, welches auf der Seite des AKNN (www.aknn.de) im Bereich Öffentliche Dokumente - UAK TNB/VNB-Wechsel in der jeweils gültigen Fassung zum Download bereitgestellt ist. Wir empfehlen ausdrücklich, das Dokument regelmäßig auf Änderungen hin zu überprüfen, um über Anpassungen des Ablaufs im Markt auf dem aktuellen Stand zu sein.
Die Regelungen des Übergangsprozesses sieht die direkte Kommunikation zwischen den betroffenen Endkundenvertragspartnern vor. Hierdurch sind kürzere Durchlaufzeiten beim Austausch der Portierungstermine möglich, da der Prozess nicht mehr den Umweg über den TNB vorsieht. Dieser wird erst im Anschluss über den Portierungstermin informiert.
Hinweis: Wir werden unsere Kunden zu den umfangreichen Änderungen der Prozesse in Kürze umfassend informieren.
Tags: AKNN, Anbieterwechselformular, Portierung, Portierungsauftrag, Rufnummernmitnahme