Nein, dies ist leider nicht möglich, da es gesetzlich untersagt ist und wir uns dadurch strafbar machen würden.
Der § 66k des TKG besagt folgendes zur Rufnummernübermittlung:
Notrufnummern 110 und 112 Die nationale Notrufnummer 110 sowie die europaeinheitliche Notrufnummer 112 sind zwar nicht explizit in diesem Katalog der verbotenen Rufnummern genannt.
Dennoch ist eine rechtmäßige Anzeige dieser Notrufnummern als Absendernummer nicht möglich. Erscheint eine dieser Notrufnummern als Absenderrufnummer bei einem Anruf, ist ihre Anzeige in jedem Fall manipuliert und rechtswidrig.
Die Notrufnummern dienen den Notrufstellen (Polizei, Feuerwehr, Rettungskräfte) allein als Einwahlnummer, d. h. über die Notrufnummern sind Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte für Bürger erreichbar. Notrufstellen wie Polizei oder Feuerwehr rufen jedoch nie selbst unter dieser Rufnummer an. Hierzu werden vielmehr die Ortsnetzrufnummern der einzelnen Behörden verwendet. Tatsächlich können über die Notrufnummern gar keine Anrufe erfolgen. Dennoch erhält die Bundesnetzagentur regelmäßig Hinweise darauf, dass Verbraucher Anrufe unter Anzeige von Notrufnummern, insbesondere der nationalen Notrufnummer 110, erhalten.
Die Anrufer geben sich dabei als Mitarbeiter der Polizei aus. Diese Anrufe haben nach bisherigen Erfahrungen stets einen kriminellen Hintergrund. In der Regel versuchen die Täter durch Vortäuschen unterschiedlichster Legenden v.a. an das Geld der Opfer zu gelangen. (Vergleiche aktuellen Hinweis vom 03.09.2014)
Bei Erhalt eines Anrufs unter Anzeige einer Notrufnummer sollten daher umgehend die Strafverfolgungsbehörden, z. B. die örtliche Polizeidienststelle kontaktiert werden.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Rufnummernmissbrauch/Hintergrundinformationen/gesetzlicheregelung.html