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Welche Angaben sollte ich zu einem Telefonbucheintrag mindestens machen?

Ein Telefonbucheintrag kann schon mit Ihrem Nachnamen, dem verkürzten Vornamen und dem Ort erscheinen (Beispiel: Mustermann, M., Köln).

Je mehr Informationen Ihr Eintrag aufweist wie z. B. vollständiger Vorname, Straße, Hausnummer, Berufs- oder Geschäftsbezeichnung, umso eindeutiger können Sie von einem Auskunftssuchenden gefunden werden.

folgende Angaben müssen Sie machen, wenn Sie einen Telefonbucheintrag vornehmen wollen. (ob und welche der Daten veröffentlicht werden sollen, entscheiden Sie natürlich selbst)

Suchverzeichnis:

Privat
Firma
Behörde

Anschlussnutzung:

Telefon
Fax
Kombiniert

Adresskennzeichnung:

gesamte Adresse wird veröffentlicht
keine Adresse wird veröffentlicht
nur der Ort wird veröffentlicht

Invers Suche:

Ja
nein

Veröffentlichung in Printmedien:

Ja
nein

Veröffentlichung in den elektronischen Medien:

Ja
nein

Veröffentlichung in Auskunftsdiensten:

Auskunft mit weiteren Angaben (es wird neben der Rufnummer auch die Adresse und ggf. Berufsbezeichnung zu der angefragten Person oder Firma veröffentlicht)
einfache Auskunft (es wird nur die Rufnummer zu der angefragten Person oder Firma veröffentlicht)
keine Auskunft (es wird keine Info zu der angefragten Person oder Firma veröffentlicht)
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