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Herausgabe von Kundendaten nach §18 TTDSG
Mit der Novellierung des TKG zum 1.12.2021 wurde auch ein neues Datenschutzgesetzt aufgelegt. Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, kurz TTDSG.
Die §§17 und 18 regeln nun die Herausgabe von Kundendaten u.a. für Auskunftsdienste und Endnutzerverzeichnisse. Als Endkundenpartner sind Sie hier der Verpflichtete und können von anderen Unternehmen zur Herausgabe angefragt werden.
Als Nutzer unseres Telefonbuch–Modul haben Sie bereits die Daten veröffentlich und die Pflicht zur Herausgabe delegiert. Wenn wir von Dritten angefragt werden, senden wir die folgende Antwort:
Die Daten unserer Anschlussinhaber haben wir bereits veröffentlich. Unsere Verpflichtung nach §18 TTDS zur Herausgabe der Daten haben wird an die Telekom Deutschland übertragen.
Bitte wenden Sie sich an folgende Ansprechpartnerin: Telekom Deutschland GmbH Stephanie Husmann Rufnummer +49 251 78877 2831 E-Mail: stephanie.husmann@telekom.de
Wir sehen mit dieser Delegation und Bündelung unsere Pflichten zur Herausgabe erfüllt, sodass wir keinen weiteren Weg der Herausgabe unterstützen werden.
Falls Sie diesen News-Artikel sehen und noch kein Nutzer des Telefonbuch-Moduls sind, beraten wir Sie gern über die Möglichkeiten unserer Schnittstellen.