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Channellimits bei Weiterleitungen

Wenn Sie die Weiterleitung bei einem SIP-Account einrichten, so wird für diese Weiterleitung technisch zwei Nutzkanäle benötigt, einmal für den eingehenden Anruf und einmal für den ausgehenden Anruf.
Tatsächlich aber „berechnen“ wir in diesem Falle nur ein Nutzkanal für die Weiterleitung.


Ist die Weiterleitung hingegen im SIP-Endgerät (z.B. bei Ihrem Kunden) eingerichtet, so werden in diesem Falle dann auch tatsächlich zwei Nutzkanäle bei uns belegt, da der Anruf ja zum SIP-Endgerät geroutet wird und von dort ein normaler, ausgehender Anruf initiiert wird.
Wir erkennen dabei i.d.R. gar nicht, das es sich um eine Weiterleitung handelt.

Wenn Sie Ihren Kunden also die Einrichtung von Rufweiterleitungen am Endgerät/SIP-Telefon ermöglichen, so ist es daher zwingend notwendig, das auch zwei Nutzkanäle für den SIP-Account konfiguriert sind.

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